Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gemeindeverband von Paradis Musikschule Warth-Bromberg-Scheiblingkirchen/Thernberg

(1) Die von den Gemeinden Warth und Scheiblingkirchen- Thernberg beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Warth-Scheiblingkirchen-Thernberg” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 2001 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinde Bromberg und die von der Verbandsversammlung am 24. September 2009 beschlossene Satzungsänderung ( bis 3, und 4, , und 4, , und ) wird genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2010 wirksam.

(3) Die von der Verbandsversammlung am 14. April 2015 beschlossene Änderung der Satzung ( und 3) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 2016 wirksam.

(4) Der von allen verbandsangehörigen Gemeinden, das sind Bromberg, Scheiblingkirchen-Thernberg und Warth, sowie von der Verbandsversammlung am 19. Februar 2026 beschlossene Übergang des „Gemeindeverbandes von Paradis Musikschule Warth-Bromberg-Scheiblingkirchen/Thernberg“ auf den Gemeindeverband der „Franz Schubert Musik- und Kunstschule Thermenland“ wird genehmigt. Der Übergang wurde am 1. Jänner 2026 wirksam.