Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gemeindeabwasserverband St. Martin – Bad Großpertholz

(1) Die von den Gemeinden St. Martin und Bad Großpertholz beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeabwasserverband St. Martin – Bad Großpertholz” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1999 wirksam.

(2) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 8. September 2009 beschlossene Satzungsänderung ( und und 3) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2010 wirksam.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.