Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gemeindeverband der Musikschule Triestingtal

(1) Die von den Gemeinden Altenmarkt an der Triesting, Berndorf, Furth an der Triesting, Hernstein, Hirtenberg, Pottenstein und Weißenbach an der Triesting beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Triestingtal” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1994 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinde Enzesfeld-Lindabrunn und die von der Verbandsversammlung am 17. März 1994 beschlossene Änderung der Satzung (, , , ) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 1995 wirksam.

(3) Die von der Verbandsversammlung am 7. November 2005 beschlossene Änderung der Satzung ( und 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2006 wirksam.

(4) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 8. April 2025 und am 15. April 2026 beschlossene Satzungsänderung (, 5, 6, 11, 13 und 14) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2026 wirksam.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.