Volltext

UFS 05.05.2011, RV/0546-L/11

Nachversteuerung

Unabhängiger Finanzsenat (UFS) · Berufungsentscheidung - Steuer (Referent) · Findok (BMF)

Normen
§ 15a Abs. 5 ErbStG 1955
Schlagworte
Nachversteuerung

Kopf

Berufungsentscheidung

Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 22. Oktober 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 5. Oktober 2004 betreffend Schenkungssteuer entschieden:

Spruch

Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen.

Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert.

Text

Entscheidungsgründe

Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf das bisherige Verfahren sowie auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 5. April 2011, Zl. 2009/16/0079, verwiesen. Die Abgabenfestsetzung hat daher wie in der Berufungsvorentscheidung zu erfolgen.

Linz, am 5. Mai 2011