Kopf
Berufungsentscheidung
Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Adr1, vom 13. Jänner 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes A. vom 15. Dezember 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden:
Spruch
Der Berufung wird im Umfang der Berufungsvorentscheidung vom 15. Februar 2010 teilweise Folge gegeben und der angefochtene Bescheid insoweit abgeändert.
Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben bleiben gegenüber der Berufungsvorentscheidung vom 15. Februar 2010 unverändert und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches.
Text
Entscheidungsgründe
Die Berufungswerberin (Bw.) machte im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als AHS-Lehrerin für Spanisch und Französisch in der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2008 u.a. Fachliteratur und Unterrichtsmaterial iHv € 1.046,49 als Werbungskosten geltend.
Mit Ersuchen um Ergänzung vom 10. November 2009 wurde die Bw. aufgefordert, eine Aufstellung sowie Belege betreffend Werbungskosten sowie ein Fahrtenbuch bzw. eine Reisekostenabrechnung vorzulegen, wobei der Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit herzustellen sei.
Mit Schreiben vom 16. November 2009 gab die Bw. - bei gleichzeitiger Vorlage einer Zusammenstellung der Belege für Werbungskosten - u.a. an, dass die geltend gemachten Ausgaben im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit als AHS-Lehrerin für Spanisch und Französisch stünden. Es handle sich dabei um Ausgaben für Fortbildungskurse sowie für Fachliteratur und Unterrichtsmaterialien, die für einen zeitgemäßen Fremdsprachenunterricht unerlässlich seien. Es werde auf die entsprechende Korrespondenz zu den Arbeitnehmerveranlagungen der Jahre 2005, 2006 und 2007 und den unveränderten steuerlichen Verhältnissen verwiesen.
Mit Einkommensteuerbescheid 2008 vom 15. Dezember 2009 wurde Fachliteratur und Unterrichtsmaterial iHv € 523,25 anerkannt. Begründend wurde dazu u.a. ausgeführt, dass Kosten für Literatur, die auch für nicht in ihrer Berufssparte tätigen Personen von allgemeinem Interesse sein können, selbst dann keine Werbungskosten darstellen, wenn aus diesen Publikationen Anregungen für die berufliche Tätigkeit gewonnen werden könne. Es seien daher im Schätzungswege 50 % der Kosten anerkannt worden.
In der dagegen eingebrachten Berufung vom 13. Jänner 2010 begehrte die Bw. die Anerkennung der Aufwendungen für Fachliteratur (€ 1.046,49) in voller Höhe und wendete ein, dass die im Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung geltend gemachten Ausgaben für "Fachliteratur und Unterrichtsmaterial" nicht der eigenen Fortbildung oder der Gewinnung von Anregungen für die berufliche Tätigkeit dienten, sondern sich auf Material beziehen, das im Unterricht eingesetzt werde. So handle es sich z.B. um schülergerecht aufbereitete aktuelle Texte, um Material für Hörverständnisübungen oder um spezielle Unterlagen zur Vorbereitung der Schüler auf die Prüfung zur Erlangung des staatlichen Spanisch-Diploms (DELE): Da in jedem Schuljahr eine Maturaklasse zu betreuen gewesen sei und die Schulverwaltung großen Wert auf zusätzliches Engagement der Schüler im Sprachunterricht lege (staatliches Diplom, österreichischer Sprachwettbewerb etc.), sei es unerlässlich, den Schülern zusätzliches Material zur optimalen Vorbereitung anzubieten. In der angeschlossenen Belegaufstellung seien zu den einzelnen Positionen der Kategorie "Fachliteratur und Unterrichtsmaterial" zusätzliche Informationen zur Erläuterung aufgenommen worden:
Belegnr. | Rechnung/Belegdatum | Kommentar/Erläuterung | Betrag in € | |
Fachliteratur Spanisch | ||||
2 | Revista de la Prensa Verlag Eilers & Schünemann v.10.1.2008 | Abo Revista de la Prensa für den Spanischunterricht schülergerecht aufbereitete Zeitungsartikel | 22,80 | |
3 | Fnac Espana Rivas Vaciamadrid v. 4.1.2008 | Literatur für den Unterricht | 47,95 | |
4 | Amazon.de v. 20.1.2008 | Literatur für den Unterricht | 7,66 | |
5 | Ecos 5/01 Spotlight Verlag v. 31.1.2008 | 1 Ausgabe von Ecos: Schülerzeitschrift für Spanisch | 6,50 | |
6 | Morawa v. 21.1.2008 | El cronometr inicial: Hörverständnisübungen inkl. CD | 25,37 | |
7 | Abo Ecos Spotlight Verlag v. 28.1.2008 | Abonnement von Ecos: Schülerzeitschrift für Spanisch | 63,60 | |
9 | Liberia Aeropuerto de Tenerife v. 16.2.2008 | Zeitungen und Zeitschriften Spanisch | 3,70 | |
11 | El Corte Ingles, Sta. Cruz de Tenerife vo. 12.2.2008 | Literatur für den Unterricht | 49,61 | |
12 | Liberia Hernandez Paez v. 14.3.2008 | Unterlagen zur Vorbereitung der Schüler auf das staatliche Spanisch-Diplom (DELE) | 19,35 | |
19 | Liberia Hernandez Paez v. 2.5.2008 | Unterlagen zur Vorbereitung der Schüler auf das staatliche Spanisch-Diplom (DELE) | 3,20 | |
20 | Liberia Hernandez Paez v. 20.6.2008 | Unterlagen zur Vorbereitung der Schüler auf das staatliche Spanisch-Diplom (DELE) | 29,55 | |
21 | Spotlight Verlag, Zenit Pressevertrieb v. 2.6.2008 | Sprachenshop: DVDs zum Hörverständnis Spanisch | 43,47 | |
22 | Liberia Hernandez Paez v. 23.6.2008 | Lehr- und Übungsbücher, Unterlagen zur Vorbereitung der Schüler auf das staatliche Spanisch-Diplom (DELE) | 82,17 | |
27 | Fnac Espana, Rivas Vaciamadrid v. 12.8.2008 | DVDs für den Spanischunterricht | 60,30 | |
28 | Libreria Picasso, Granada, v. 21.8.2008 | Literatur für den Unterricht | 55,15 | |
29 | El Corte Ingles, Madrid, v. 21.8.2008 | Literatur für den Unterricht | 33,91 | |
30 | Libreria, Barajas, v. 23.8.2008 | Literatur für den Unterricht | 6,00 | |
31 | Tiendas Medina, Granada, v. 22.8.2008 | Literatur für den Unterricht | 21,65 | |
38 | Liberia Hernandez Paez v. 12.9.2008 | Hörverständnisübungen Spanisch | 35,28 | |
39 | Liberia Hernandez Paez v. 19.9.2008 | Literatur für den Unterricht Grammatik-Übungsbuch | 23,00 13,30 | |
41 | Liberia Hernandez Paez v. 27.9.2008 | Abo "Authentik": schülergerecht aufbereitete Texte für den Spanischunterricht | 96,00 | |
44 | Liberia Hernandez Paez v. 25.10.2008 | Literatur für den Unterricht Perfektionskurs Spanisch | 27,18 25,83 | |
Fachliteratur Französisch | ||||
13 | Fnac, paris v. 20.3.2008 | Literatur für den Unterricht | 154,28 | |
14 | Boutiques du Musee d' Orsay, Paris v. 21.3.2008 | Literatur für den Unterricht | 15,00 | |
17 | Spotlight Verlag, Zenit Pressevertrieb v. 20.3.2008 | Sprachenshop: DVD zum Hörverständnis Französisch | 13,49 | |
18 | Buchhandlung Müller, Wien v. 19.4.2008 | Literatur für den Unterricht | 19,99 | |
37 | ÖBV, Wien, v. 11.9.2008 | Lehrbuch zum spielerischen Erlernen der französischen Sprache | 10,30 | |
42 | Revue de la Presse Carl Ed. Schünemann KG v. 10.10.2008 | Abo Revue de la Presse: für den Französischunterricht schülergerecht aufbereitete Zeitungsartikel | 25,80 | |
49 | Buchhandlung Frick, Wien, v. 5.12.2008 | Literatur für den Unterricht | 5,10 | |
SUMME | 1.046,49 | |||
Die Belege zu den strittigen Ausgaben für Fachliteratur wurden auf Verlangen vorgelegt.
Die abändernde Berufungsvorentscheidung vom 15. Februar 2010 führte Folgendes begründend aus und führte zu einer Nachforderung iHv € 23,55:
"Gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 sind Ausgaben oder Aufwendungen für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Lassen sich die Aufwendungen, die ausschließlich auf die berufliche Sphäre entfallen, nicht einwandfrei von den Aufwendungen für die private Lebensführung trennen, dann gehört der Gesamtbetrag derartiger Aufwendungen zu den nichtabzugsfähigen Ausgaben (siehe auch das Erkenntnis des VwGH vom 23.4.1985, 84/14/0119). Literatur, Zeitschriften und Filme, die für einen nicht abgegrenzten Teil der Allgemeinheit bestimmt sind, befriedigen im Allgemeinen ein im Privaten gelegenes Bedürfnis und führen daher nicht zu abzugsfähigen Kosten der Lebensführung (VwGH 31.1.2001, 96/14/0154). Auch Aufwendungen für fremdsprachige Werke der Literatur bzw. für fremdsprachige Filme und Zeitungen bzw. Zeitschriften, welche inhaltlich im Wesentlichen der Befriedigung allgemeiner Lebensinteressen dienen bzw. für einen breit gefächerten Leser- bzw. Betrachterkreis und nicht als Unterrichtsmaterial für die Erlernung einer Fremdsprache konzipiert sind, sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig, wenn nicht besondere Umstände hinzutreten, die die nahezu ausschließliche berufliche Verwendung nahe legen. Im Sinne dieser Erwägungen mussten nach neuerlicher eingehender Kontrolle der Belege (teilweise mittels Internetrecherchen) folgende Kosten als nicht abzugsfähig ausgeschieden werden: Insoweit mangels jeglicher inhaltlicher Dokumentation auf den Belegen eine Beurteilung der beruflichen Veranlassung nicht möglich ist, können Aufwendungen nicht als Werbungskosten abzugsfähig anerkannt werden.
Beleg Nr. | gekaufte Artikel | Kosten |
3 | Spielfilme | 47,95 |
9 | Zeitungen und Zeitschriften | 3,70 |
11 | aus Belegen nicht erkennbar | 49,61 |
13 | aus Belegen nicht erkennbar | 154,28 |
14 | aus Belegen nicht erkennbar | 15,00 |
17 | Spielfilme | 13,49 |
18 | Spielfilme | 19,99 |
21 | Spielfilme | 43,47 |
27 | Spielfilme | 60.30 |
28 | Bücher Sozialwissenschaften Biologie Geologie | 55,15 |
29 | aus Belegen nicht erkennbar | 33,91 |
30 | Kinderbuch | 6,00 |
31 | aus Belegen nicht erkennbar | 21,65 |
39 | Buch Kleine Geschichte Spaniens | 23,00 |
44 | Romane | 27,18 |
SUMME | 574,68" |
Mit Eingabe vom 13. März 2010 beantragte die Bw. die Entscheidung über ihre Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und brachte in ihrem Vorlageantrag vor, dass naturgemäß aus den Belegen alleine der Charakter einer Aufwendung nicht immer vollständig erkennbar sei und sie deshalb alle in der Berufungsvorentscheidung angeführten Belege nochmals gesichtet und in der beiliegenden Aufstellung mit zusätzlichen Informationen versehen habe. Außerdem habe die Bw. zur näheren Erläuterung Kopien von gekauften Unterrichtsmaterialien als Beilage angefügt.
Beleg | gekaufte Artikel | Kosten | Erläuterungen | Beil. |
3 | Spielfilm "Ciudad del silencio" | 17,95 | "Grenzkonfklikt USA-Mexiko"-Material zur Maturavorbereitung | 3 |
Spielfilm "Presadilla antes de Navidad" | 11,95 | Unterrichtsmaterial für Lernanfänger-kindgerecht aufbereitete Landeskunde | ||
Versandspesen zu Beleg 3 | 18,05 | |||
9 | Zeitungen und Zeitschriften | 3,70 | hier kann ich eine private Mitveranlassung nicht ausschließen und ziehe diese Position daher aufgrund des allgemeinen "Aufteilungsverbotes" zurück | |
11 | spanische Kinderfilme mit deutschen Untertiteln | 49,61 | Diese dienen dazu, Lernanfänger an das lustvolle Erlernen der spanischen Sprache heranzuführen | |
13 | Civilisation progressive du Francais | 15,50 | Lehrbuch Französisch für Anfänger | 13.1 |
Exercices de grammaire en contexte | 8,70 | Übungsbuch Französisch für Anfänger | 13.2 | |
Communication progressive du Francaise | 14,40 | Übungsbuch zur französischen Konversation für Anfänger | 13.3 | |
Communication progressive du Francais: Corriges | 6,80 | Lösungsheft zur französischen Konversation für Anfänger | 13.4 | |
Comprehension orale | 10,40 | französische Hörverständnisübungen | 13.5 | |
Vocabulaire progessif du Francais | 13,90 | Vokabelsammlung Französisch für Anfänger | 13.6 | |
Guide Michelin Paris | 15,40 | Reiseführer-hier kann ich eine private Mitveranlassung nicht ausschließen und ziehe diese Position daher aufgrund des allgemeinen "Aufteilungsverbotes" zurück | ||
France vue du ciel | 26,37 | Dokumentar-DVDs zur französischen Landeskunde | 13.7. | |
Un air de famille | 19,82 | |||
La Haine | 10,00 | |||
Marie Antoinette | 12,99 | |||
14 | Le Dico de Paris | 15,00 | kindgerecht aufbereitete Landeskunde für Lernanfänger Französisch | 14 |
17 | Rechnung Spotlight Verlag/Zenit Pressevertrieb v. 20.3.2008 DVD La vie en rose Versandspesen zu Beleg 17 | 9,99 3,50 | Der Spotlight-Verlag (Sprachenshop) ist ein didaktisch-pägagogischer Verlag, spezialisiert auf die Herstellung von Material für den Fremdsprachenunterricht mit Muttersprache Deutsch zur Vertiefung des Französisch-Unterrichts, insbesondere im Hinblick auf die Vorbereitung zur Reifeprüfung | 17 |
18 | DVD Paris je t'aime | 19,99 | zur Vertiefung des Französisch-Unterrichts, insbesondere im Hinblick auf die Vorbereitung zur Reifeprüfung |
21 | Rechnung Spotlight-Verlag (Sprachenshop) | |||
DVD "Alatriste" | 8,99 | spanische Literaturverfilmung zur Vertiefung des Unterrichts, insbesondere im Hinblick auf die Vorbereitung zur Reifeprüfung | 21.1 | |
DVD "Buenos Aires 1977" | 12,99 | Dokumentation als Anschauungsmaterial für den Unterricht, insbesondere zur Aufbereitung von Themen für die Reifeprüfung | 21.2 | |
DVD "Junta Garage Olimpo" | 17,99 | Dokumentation als Anschauungsmaterial für den Unterricht, insbesondere zur Aufbereitung von Themen für die Reifeprüfung | 21.3 | |
Versandspesen zu Beleg 21 | 3,50 | |||
27 | DVD "14 Kilometros" | 15,95 | Dokumentation zum Franco-Regime als Anschauungsmaterial für den Unterricht, insbesondere zur Aufbereitung von Themen für die Reifeprüfung | Dzt. Ver-borgt |
DVD "Las 13 rosas" | 9,95 | Dokumentation zum spanischen Bürgerkrieg als Anschauungsmaterial für den Unterricht, insbesondere zur Aufbereitung von Themen für die Reifeprüfung | 27.1 | |
DVD "Arena en los bolsillos" | 15,95 | Dokumentation zur Jugendproblematik als Anschauungsmaterial für den Unterricht, insbesondere zur Aufbereitung von Themen für die Reifeprüfung | 27.2 | |
DVD "El crime de una novia" | 14,95 | Dokumentation über den Sachverhalt, der Federico Garcia Lorca zu seinem Roman "Bodas de Sangre" inspirierte, als Anschauungsmaterial für den Unterricht, insbesondere zur Aufbereitung von Themen für die Reifeprüfung | 27.3 | |
Versandspesen | 3,50 | |||
28 | spanisches Lehrbuch Geographie spanisches Lehrbuch Biologie und Geologie | 55,15 | landeskundliche Informationen über die spanischsprachige Welt zur Verlebendigung des Unterrichts | 28.1 28.2 |
29 | DVD "Ratatouille" | 21,95 | spanischer Zeichentrickfilm mit deutschen Untertiteln-für Lernanfänger | |
DVD ""El amor en los tiempos de colera" | 17,95 | Spielfilm - Maturathema | ||
Rabatt zu Beleg 29 | -5,99 | |||
30 | 3 spanische Märchenerzählungen | 6,00 | zur Heranführung von Lernanfängern (12 Jahre) an das Lesen von spanischen Originaltexten | |
31 | Rechnung Tiendas Medina, Granada, v. 22.8.2008 | 21,65 | Gesellschaftsspiel in spanischer Sprache zur Förderung des Wortschatzes | |
39 | Pequena historia de Espana | 23,00 | kindgerecht aufbereitete Geschichte Spaniens zur Verlebendigung des Unterrichts | 39 |
44 | El movil Los caballitos del diablo | 10,44 16,74 | spanischsprachige Kurzgeschichten als Klassenlektüre |
Summe nicht anerkannter Werbungskosten laut Bescheidbegründung | 574,68 |
abzüglich Zurückziehung Beleg 9 Teil von Beleg 13 verbleibende Summe als Gegenstand der Berufung | -3,70 -15,40 555,58 |
Das Berufungsbegehren wurde um € 19,10 reduziert.
Über die Berufung wurde erwogen:
Strittig ist im gegenständlichen Fall, ob die vom Finanzamt nicht anerkannten Aufwendungen der Bw. für "Fachliteratur" unter den allgemeinen Werbungskostenbegriff subsumiert werden können, oder ob der vorliegende Sachverhalt dem steuerlichen Abzugsverbot des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 unterliegt.
Gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Nach Z. 7 dieser Gesetzesstelle gehören zu den als Werbungskosten abzugsfähigen Aufwendungen auch Ausgaben für Arbeitsmittel.
Gemäß § 20 Abs. 1 Z. 1 EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge nicht abgezogen werden. Gemäß § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. a EStG 1988 dürfen weiters bei den einzelnen Einkünften auch Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, nicht abgezogen werden.
Diese Bestimmung enthält als wesentliche Aussage ein Abzugsverbot gemischt veranlasster Aufwendungen, dem der Gedanke der Steuergerechtigkeit insoweit zu Grunde liegt, als vermieden werden soll, dass ein Steuerpflichtiger auf Grund der Eigenschaft seines Berufes eine Verbindung zwischen beruflichen und privaten Interessen herbeiführen und dadurch Aufwendungen der Lebensführung steuerlich abzugsfähig machen kann, was ungerecht gegenüber jenen Steuerpflichtigen wäre, die eine Tätigkeit ausüben, die eine solche Verbindung zwischen beruflichen und privaten Interessen nicht ermöglicht, und die derartige Aufwendungen aus ihrem bereits versteuerten Einkommen tragen müssen.
Bei Aufwendungen, die auch in den Kreis der privaten Lebensführung fallen können, ist ein strenger Maßstab anzulegen und eine genaue Unterscheidung vorzunehmen. Soweit sich Aufwendungen für die Lebensführung und Aufwendungen beruflicher Natur nicht einwandfrei trennen lassen, ist entsprechend dem "Aufteilungsverbot" der gesamte Betrag nicht abzugsfähig. Bei der Abgrenzung beruflich bedingter Aufwendungen von den Kosten der Lebensführung hat der Verwaltungsgerichtshof als Ergebnis einer gebotenen typisierenden Betrachtungsweise in ständiger Rechtsprechung daran festgehalten, dass die Anschaffung von Werken der Literatur, die von allgemeinem Interesse oder für einen nicht fest abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit mit höherem Bildungsgrad bestimmt sind, nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung begründet. Aber auch DVDs betreffen als Teil des Kulturlebens die private Lebensführung, weil die Anteilnahme am Kulturleben dem Bereich der Lebensführung zuzuordnen ist, mag sie auch Inspiration für die Berufstätigkeit erbringen (Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 25.11.2009, 2007/15/0260 und die dort zitierte Judikatur).
Typischerweise der Privatsphäre zuzurechnende Aufwendungen sind sohin selbst dann vom Abzug als Werbungskosten ausgeschlossen, wenn sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen beitragen.
Soweit von einem Aufwand nicht eindeutig festgestellt werden kann, ob er durch die Lebensführung oder den Beruf veranlasst wurde, ist demnach der gesamte Betrag nicht abzugsfähig. Nur dann, wenn dem Steuerpflichtigen der Nachweis gelingt, dass die Werke weit überwiegend berufsspezifischen Aspekten gedient haben und eine allfällige private Mitveranlassung hinsichtlich ihrer Anschaffung demgegenüber nur mehr als völlig untergeordnet und der Abzugsfähigkeit nicht entgegenstehend zu beurteilen ist, kann das Vorliegen eines Anwendungsbereiches des § 20 EStG 1988 verneint werden (VwGH 5.7.2004, 1999/14/0064).
Es ist Sache des Steuerpflichtigen, die Berufsbezogenheit der Druckwerke im Einzelnen darzutun (VwGH 30.1.2001, 96/14/0154).
Folgender Sachverhalt wurde als erwiesen angenommen und der Entscheidung zu Grunde gelegt:
Die Bw. ist AHS-Lehrerin in den Unterrichtsfächern Spanisch und Französisch und erzielte daraus nichtselbständige Einkünfte. Die Bw. machte die oben näher dargestellten Bücher, Zeitschriftenabos und Spielfilme auf DVD im Jahr 2008 iHv € 1.046,49 geltend, wobei das Finanzamt Fachliteratur und Unterrichtsmaterial iHv € 471,81 anerkannte (Berufungsvorentscheidung vom 15. Februar 2010). Hinsichtlich der bereits vom Finanzamt anerkannten Ausgaben wird auf die Ausführungen in der Berufungsvorentscheidung verwiesen. Die weitere Betrachtung beschränkt sich ausschließlich auf die nicht vom Finanzamt anerkannten und gleichzeitig von der Bw. im Vorlageantrag beantragten Ausgaben iHv € 555,58. Das Berufungsbegehren wurde hinsichtlich von Zeitschriften (Beleg 9) und einen Reiseführer (Teil Beleg 13) zurückgezogen.
Strittig ist im gegenständlichen Fall, ob die vom Finanzamt nicht anerkannten Aufwendungen der Bw. für Fachliteratur unter den allgemeinen Werbungskostenbegriff subsumiert werden können, oder ob der vorliegende Sachverhalt dem steuerlichen Abzugsverbot des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 unterliegt.
Dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Sprachkenntnissen vermittelnden Büchern und der Unterrichtstätigkeit der Bw. besteht, mussten die von der Bw. als Fachliteratur bezeichneten Werke bzw. die DVDs daraufhin überprüft werden, ob sie (zumindest nahezu) ausschließlich von Französisch- oder Spanisch-Unterrichtenden im Unterricht verwendet werden, ob sie (zumindest nahezu) ausschließlich für den Unterricht verwendbar sind oder ob sie auch von Berufsfremden verwendet werden und deshalb zu den Werken der allgemein bildenden Literatur gehören.
Hinsichtlich der strittigen Literatur und DVDs führte die Bw. aus, dass sie diese u.a. für die Maturavorbereitung verwendete oder es sich um Unterrichtsmaterial handelt, behauptet aber gar nicht, dass sie die Fachliteratur nahezu ausschließlich beruflich verwendete. Es ist daher von einer Mischverwendung (beruflich/privat) auszugehen.
Aus dem einzelnen Titel ist ersichtlich, dass es sich bei diesen Werken um Bücher (Zeitschriften) und Spielfilme handelt, die auch für andere Personengruppen und vor allem für an diesen Gebieten (Sprachunterricht, Landeskunde) interessierte Laien von Interesse sind.
Zum Vorbringen der Bw, dass Spielfilme auf DVDs (wie "Ciudad del silencio", "La vie en rose", "Paris je t'aime", "Alatriste", "Buenos Aires 1977", "Junta, Garage Olimpo", "14 Kilometros", "Las 13 rosas", ""Arena en los bolsillos", "El crimen de una novia", "El amor en los tiempos de colera") Material zur Maturavorbereitung sind, wird entgegengehalten, dass solche Filme allgemeinen Informations- und auch Unterhaltungswert haben und sich keineswegs auf das spezielle berufliche Fachgebiet der Bw. beschränkt. Selbst jene DVDs (wie "Pesadilla antes de Navidad", "France vue du ciel", "Un air de famille", "La Haine", "Marie Antoinette") und Bücher (wie "Le dico de Paris", spanische Lehrbücher über Geographie, Biologie und Geologie - Beleg 28), die "kindgerecht aufbereitete Landeskunde" bieten, sind für alle Personen, die sich für ein Land interessieren oder es bereisen wollen, von allgemeinem Interesse. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. v.a. VwGH vom 25.10.1994, 94/14/0014) scheidet daher eine Anerkennung dieser Materialien als Fachliteratur aus.
Nach Internetrecherchen (wie über Suchmaschine Wikipedia) und den Angaben der Bw. im Vorlageantrag haben die strittigen Spielfilme folgende Inhalte: Im Spielfilm "Ciudad del silencio" untersucht eine Journalistin das Verschwinden von Frauen in der mexikanischen Grenzstadt Ciudad Juarez (Hauptdarsteller Jennifer Lopez und Antonio Banderas). Im Disney-Film "Pesadilla antes de Navidad" (engl. Titel "Nightmare before Christmas") wird der Weihnachtsmann entführt ("Animationsfilm für die ganze Familie"). Im Dokumentationsfilm "France vue du ciel" erzählt ein Mann einem Kind Geschichten, die die Widersprüche zwischen Naturgeschehen und menschlichen Handlungen aufzeigen. "La Haine" ist ein französischer Spielfilm, der das trostlose Leben dreier Jugendlicher schildert, deren Welt von Gewalt, Drogen und Schikane durch die Polizei geprägt ist. "Marie Antoinette" und "La vie en rose" schildern das Leben der französischen Königin bzw. Edith Piafs. "Paris je t'aime" erzählt in 18 Episoden Geschichten aus den jeweiligen Arrondissements von Paris. "Alatriste" basiert auf einer fünfbändigen spanischen Romanreihe. "Buenos Aires 1977" und "Junta, Garage Olimpo" schildern Erlebnisse politischer Gefangener in Argentinien während der Militärdiktatur. "14 Kilometros" schildert den Weg von 3 Personen aus dem Süden Nigers nach Europa, "Las 13 rosas" die Geschichte von 13 jungen Mädchen, die nach Beendigung des spanischen Bürgerkrieges unschuldig hingerichtet wurden und "Arena en los bolsillos" das Leben von 4 Jugendlichen aus Madrid.
Es handelt sich durchwegs um Filme, die wegen ihrer geschichtlichen und sozialkritischen Hintergründe, aber auch dem Unterhaltungswert nicht nur für in der Berufssparte der Bw. tätige Personen von Interesse sind.
Auch fremdsprachige Kinderfilme (Beleg 11- wie "Garfield" oder "Happy feet", Beleg 29 - "Ratatouille") begründen keine ausschließliche berufliche Veranlassung.
Auch bei fremdsprachigen Märchenerzählungen oder Kurzgeschichten (Belege 30, 39 und 44) oder einem Gesellschaftsspiel (Beleg 31) konnte eine private Mitveranlassung nicht ausgeschlossen werden.
Der Umstand, dass aus der Literatur oder den DVDs Anregungen und Ideen für die Berufstätigkeit gewonnen werden können, bewirkt nicht eine hinreichende Zurückdrängung der privaten Mitveranlassung (vgl. die Erkenntnisse des VwGH vom 10. September 1998, Zl. 96/15/0198, vom 27. Mai .1999, Zl. 97/15/0142, vom VwGH 24. November 1999, Zl 99/13/0202 und vom 19. Juli 2000, Zl. 94/13/0145).
Selbst die Ausgaben für Lehrbücher für Französisch (Beleg 13) konnten nicht anerkannt werden, da die Bw. eine Berufsbezogenheit lediglich mit allgemeinen Feststellungen des Inhalts, dass die Werke Lehr- und Übungsbücher für Anfänger sind, (ohne weitere Ausführungen) begründete. Eine Anerkennung von Aufwendungen für Literatur kann nur dann erfolgen, wenn diese Aufwendungen eindeutig und ausschließlich im Zusammenhang mit der beruflichen Sphäre stehen, was die Bw. nicht einmal behauptete.
Abschließend bleibt festzustellen, dass bereits das Finanzamt in seiner Berufungsvorentscheidung entsprechende Sachverhaltsfeststellungen getroffen hat. Einer Berufungsvorentscheidung kommt Vorhaltscharakter zu; dennoch ist die Bw. in ihrem Vorlageantrag den Ausführungen in der Berufungsvorentscheidung nicht detailliert genug entgegengetreten.
Im gegenständlichen Fall handelt es sich bei den nicht anerkannten Aufwendungen um keine in erster Linie für Sprachlehrer bestimmten fachspezifischen Ausgaben, sondern um solche, welche einen nicht fest abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit mit höherem Bildungsstand anspricht.
Der Verwaltungsgerichtshof habe in der jüngsten Judikatur zur Fachliteratur eine eher restriktive Rechtsauffassung vertreten und einem Lehrer die Anschaffung für Fachliteratur nicht als Werbungskosten zuerkannt, sondern diese unter die nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung gemäß § 20 EStG 1988 subsumiert (VwGH 26.4.2000, 96/14/0098). Daher habe auch die Abgabenbehörde entsprechenden Handlungsbedarf und könne Aufwendungen für Bücher, die auch für nicht in der Berufssparte des Abgabepflichtigen tätige Personen von allgemeinem Interesse oder zumindest für einen nicht abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit bestimmt seien, nicht als Werbungskosten anerkennen.
Wien, am 20. Dezember 2010