Volltext

UFS 29.11.2010, RV/0928-G/09

Rückforderung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld verfassungswidrig?

Unabhängiger Finanzsenat (UFS) · Berufungsentscheidung - Steuer (Referent) · Findok (BMF)

Normen
§ 18 KBGG
Schlagworte
Verfassungswidrigkeit · Anlassfall

Kopf

Berufungsentscheidung

Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw.,

Spruch

- vom 9. Oktober 2009, gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 10. September 2009, betreffend die Rückforderung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2003,

- vom 6. August 2010, gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 3. August 2010, betreffend die Rückforderung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2004,

entschieden:

Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen.

Text

Entscheidungsgründe

Mit den vorliegenden Berufungen wird nur die Verfassungswidrigkeit der vom Finanzamt in den angefochtenen Bescheiden angewendeten Normen behauptet, andere Einwendungen werden nicht vorgebracht.

Der Unabhängige Finanzsenat ist nach der bestehenden Rechtslage verbunden, diese ohne jeden Zweifel gehörig kundgemachten Normen anzuwenden, sodass diese Berufungen ohne weitere Begründung abgewiesen werden müssen.

Graz, am 29. November 2010