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UFS 09.06.2010, RV/0001-G/07

Private Verwendung von Bonusmeilen, die anlässlich von Dienstreisen angesammelt wurden

Unabhängiger Finanzsenat (UFS) · Berufungsentscheidung - Steuer (Referent) · Findok (BMF)

Normen
§ 15 EStG 1988 · § 47 EStG 1988
Schlagworte
Bonusmeilen · Miles and More · Miles & More · Sachbezug · Vorteil von dritter Seite

Kopf

Berufungsentscheidung

Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin., vom 23. November 2006, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 21. November 2006, betreffend die Nachforderung von Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für das Kalenderjahr 2005, entschieden:

Spruch

Der Berufung wird Folge gegeben.

Die angefochtenen Bescheide werden wie folgt abgeändert:

Abgabe

Nachforderung bisher

Nachforderung neu

Lohnsteuer

32.895,58 Euro

23.220,58 Euro

DB

1.012,50 Euro

Keine Festsetzung

DZ

94,50 Euro

Keine Festsetzung

Text

Entscheidungsgründe

Im gegenständlichen Berufungsverfahren steht nur in Streit, ob die Überlassung von anlässlich von Dienstreisen angesammelten und vom Arbeitnehmer für private Zwecke verbrauchten Bonusmeilen einen lohnsteuer- und beitragspflichtigen Vorteil aus dem Dienstverhältnis darstellt.

Diese Frage hat der Verwaltungsgerichtshof zu einem völlig gleich gelagerten Sachverhalt wie dem vorliegenden, in seinem Erkenntnis vom 29.4.2010, 2007/15/0293, verneint.

Der Berufung war daher, wie im Spruch geschehen, Folge zu geben. Zur weiteren Begründung wird auf das genannte Erkenntnis des Gerichtshofs verwiesen.

Graz, am 9. Juni 2010