Volltext

UFS 05.05.2010, RV/0384-L/03

Vorsteuerabzug Opel Zafira

Unabhängiger Finanzsenat (UFS) · Berufungsentscheidung - Steuer (Referent) · Findok (BMF)

Normen
§ 12 Abs. 2 Z 2 lit. b UStG 1994

Kopf

Berufungsentscheidung

Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des HZ, vom 12. Mai 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 14. April 2003 betreffend Umsatzsteuer 2002 entschieden:

Spruch

Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen.

Text

Entscheidungsgründe

Der Berufungswerber begehrt für einen Opel Zafira den Vorsteuerabzug. Wie der VwGH im Erkenntnis vom 25.11.2009, 2009/15/0184, ausgesprochen hat, steht jedoch für ein solches Fahrzeug kein Vorsteuerabzug zu.

Linz, am 5. Mai 2010