Volltext

UFS 22.10.2007, RV/1221-L/07

Anlassfall zur Aufhebung des § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG

Unabhängiger Finanzsenat (UFS) · Berufungsentscheidung - Steuer (Referent) · Findok (BMF)

Normen
§ 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG 1955
Schlagworte
Anlassfall

Kopf

Berufungsentscheidung

Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 13. Jänner 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 13. Dezember 2004 betreffend Schenkungsteuer entschieden:

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben.

Text

Entscheidungsgründe

Der Verfassungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 2. Oktober 2007, B 960/07, ausgeführt, dass die Vorschreibung von Schenkungsteuer rechtswidrig ist, weil die Aufhebung des § 1 Abs. 1 Z. 2 ErbStG auch auf diesen Fall wirkt (Anlassfall).

Linz, am 22. Oktober 2007