Volltext

UFS 01.08.2007, RV/0923-L/07

nachträgliche Leistung bei einem Übergabsvertrag

Unabhängiger Finanzsenat (UFS) · Berufungsentscheidung - Steuer (Referent) · Findok (BMF)

Normen
§ 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG 1955
Schlagworte
nachträgliche Leistung bei einem Übergabsvertrag

Kopf

Berufungsentscheidung

Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 4. Dezember 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 30. Oktober 2002 betreffend Schenkungsteuer entschieden:

Spruch

Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben.

Text

Entscheidungsgründe

Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf den bisherigen Verfahrensablauf und das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 28. Juni 2007, Zl. 2007/16/0105, verwiesen, in welchem der Gerichtshof ausführt: Mit Erkenntnis vom 15. Juni 2007, G 23/07-7 u.a. hob der Verfassungsgerichtshof auch aus Anlass des vorliegenden Beschwerdefalles § 1 Abs. 1 Z. 2 des ErbStG als verfassungswidrig auf. ... . Der Beschwerdefall bildet einen Anlassfall für den verfassungsgerichtlichen Ausspruch, dass die angewendete und vom Verwaltungsgerichtshof anzuwendende Gesetzesbestimmung verfassungswidrig war. Dadurch, dass die belangte Behörde den angefochtenen Abgabenbescheid auf die die Abgabenvorschreibung tragende Gesetzesstelle gestützt hat, belastete sie diesen mit Rechtswidrigkeit seines Inhaltes. Der angefochtene Bescheid war daher aufzuheben.

Linz, am 1. August 2007