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UFS 15.06.2007, RV/1285-W/07

Teilweise Abweisung der Akteneinsicht

Unabhängiger Finanzsenat (UFS) · Sonstiger Bescheid · Findok (BMF)

Normen
§ 90 Abs. 3 BAO
Schlagworte
Akteneinsicht · Verweigerung

Kopf

Bescheid

Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch KanzleiV.,vom 6. November 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 19. Oktober 2006 betreffend teilweise Abweisung der Akteneinsicht entschieden:

Spruch

Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 lit. a der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als unzulässig zurückgewiesen.

Text

Begründung

Gemäß § 90 Abs. 3 ist gegen die Verweigerung der Akteneinsicht ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig.

Wien, am 15. Juni 2007