Volltext

UFS 09.05.2007, RD/0024-W/07

Zurücknahme Devolutionsantrag

Unabhängiger Finanzsenat (UFS) · Sonstiger Bescheid · Findok (BMF)

Normen
§ 311 BAO
Schlagworte
Zurücknahme · Devolutionsantrag

Kopf

Bescheid

Der unabhängige Finanzsenat hat über den Devolutionsantrag der bw, w, vertreten durch e, bezüglich des Antrages auf Veranlagung zur Einkommensteuer für das Jahr 2005 entschieden:

Spruch

Der Devolutionsantrag betreffend Veranlagung zur Einkommensteuer 2005 wird als unzulässig zurückgewiesen.

Text

Begründung

Die Antragstellerin hat den Devolutionsantrag zurückgenommen.

Demzufolge findet ein Übergang der Zuständigkeit nicht statt.

Der Devolutionsantrag war daher zurückzuweisen.

Wien, am 9. Mai 2007