Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Antrag auf einstweilige Anordnungen und insbesondere auf Aussetzung des Vollzugs des Durchführungsbeschlusses 2011/515/GASP des Rates vom 23. August 2011 zur Durchführung des Beschlusses 2011/273/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien (ABl. L 218, S. 20) und der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 843/2011 des Rates vom 23. August 2011 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 442/2011 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien (ABl. L 218, S. 1), soweit sie den Antragsteller betreffen
Tenor
Tenor
1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.