Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses C (2011) 3503 der Kommission vom 13. Mai 2011 über die Zulassung der Wendel Investissement SA als Erwerber der gemäß der Entscheidung 2004/422/EG der Kommission vom 7. Januar 2004 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem Abkommen über den EWR (Sache COMP/M.2978 – Lagardère/Natexis/VUP) weiterveräußerten Vermögenswerte
Tenor
Tenor
1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.