Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses K(2011) 2363 endg. der Kommission vom 31. März 2011 in einem Verfahren nach Art. 18 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates (Sache 39520 – Zement und verwandte Produkte)
Tenor
Tenor
1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.