Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 25. Februar 2011 (Sache R 665/2010‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Farmodiética – Cosmética, Dietética e Produtos Farmacêuticos, L da und der Glaxo Group Ltd
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2. Die Glaxo Group Ltd trägt die Kosten.