Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Antrag auf teilweise Aussetzung des Beschlusses K(2010) 8289 endg. der Kommission vom 14. Dezember 2010 über die staatliche Beihilfe C 38/2005 (ex NN 52/2004) Deutschlands zugunsten der Biria-Gruppe
Tenor
Tenor
1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.