Volltext

Beschluss des Gerichts (Sechste Kammer) vom 12. Oktober 2011. – GS Gesellschaft für Umwelt- und Energie-Serviceleistungen mbH gegen Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union.

CELEX: 62011TO0149 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf Nichtigerklärung von Art. 8 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1210/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2010 zur Echtheitsprüfung von Euro-Münzen und zur Behandlung von nicht für den Umlauf geeigneten Euro-Münzen (ABl. L 339, S. 1)

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Die GS Gesellschaft für Umwelt- und Energie-Serviceleistungen mbH trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union.

3. Über den Streithilfeantrag des Königreichs Spanien braucht nicht entschieden zu werden.