Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung vom 14. Januar 2011, mit der der Rechnungshof von der Klägerin Schadensersatz in Höhe von 16 000 Euro verlangt und sich vorbehält, weitere Schadensersatzforderungen geltend zu machen, sowie der Entscheidung vom 14. Januar 2011, mit der die Klägerin als verwaltungsrechtliche Sanktion vorläufig für die Dauer von drei Monaten von künftigen Aufträgen und von durch den Haushaltsplan der Europäischen Union finanzierten Beihilfen ausgeschlossen wird
Tenor
Entscheidung
1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.