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Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 2. März 2011. – Rheinischer Sparkassen- und Giroverband gegen Europäische Kommission.

CELEX: 62011TO0027 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses der Kommission vom 21. Dezember 2010, C(2010) 9525 final, Staatliche Beihilfe MC 8/2009 und C 43/2009 – Deutschland – WestLB Veräußerungen, soweit sich daraus die Verpflichtung zur Einstellung des Neugeschäfts der Westdeutsche ImmobilienBank AG nach dem 15. Februar 2011 ergibt

Tenor

Tenor

1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.