Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses der Kommission vom 21. Dezember 2010, C(2010) 9525 final, Staatliche Beihilfe MC 8/2009 und C 43/2009 – Deutschland – WestLB Veräußerungen, soweit sich daraus die Verpflichtung zur Einstellung des Neugeschäfts der Westdeutsche ImmobilienBank AG nach dem 15. Februar 2011 ergibt
Tenor
Tenor
1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2. Der Streithilfeantrag der Westdeutsche ImmobilienBank AG hat sich erledigt.
3. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.