Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 18. Mai 2011 (Sache R 215/2011‑2) über die Anmeldung des Wortzeichens UniversalPHOLED als Gemeinschaftsmarke
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Universal Display Corp. trägt die Kosten.