Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 31. März 2011 (Sache R 1658/2010‑1) über die Anmeldung des Wortzeichens EcoPerfect als Gemeinschaftsmarke
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Leifheit AG trägt die Kosten.