Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 23. März 2011 (Sache R 1665/2010‑2) über die Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Herr Pedro Germán Amador López trägt die Kosten.