Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 3. März 2011 (Sache R 1383/2010‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Kin Cosmetics SA und Frau Rita Ewald
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Frau Rita Ewald trägt die Kosten.