Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 1. März 2011 (Sache R 2361/2010‑2) bezüglich einer Ausdehnung des Schutzes der internationalen Registrierung der Bildmarke 3D eXam auf das Gebiet der Europäischen Union
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kaltenbach & Voigt GmbH trägt die Kosten.