Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 17. Januar 2011 (Sache R 1711/2010-1) über die Anmeldung des Wortzeichens Infront als Gemeinschaftsmarke
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Häfele GmbH & Co. KG trägt die Kosten.