Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 15. Dezember 2010 (Sache R 821/2010‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Golfino AG und der Mizuno KK
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Mizuno KK trägt die Kosten.