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Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 8. Mai 2012. – Mizuno KK gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle).

CELEX: 62011TJ0101 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 15. Dezember 2010 (Sache R 821/2010‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Golfino AG und der Mizuno KK

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Mizuno KK trägt die Kosten.