Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 11. November 2010 (Sache R 522/2010‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Kraft Foods Global Brands LLC und der fenaco Genossenschaft
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kraft Foods Global Brands LLC trägt die Kosten.