Volltext

Beschluss des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 14. Dezember 2011. – Andrei Emilian Boncea und andere (C-483/11) und Mariana Budan (C 484/11) gegen Statul român.

CELEX: 62011CO0483 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vorabentscheidungsersuchen – Tribunal Argeş – Auslegung von Art. 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention und von Art. 8 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte – Entschädigung von Personen, die unter der kommunistischen Herrschaft aus politischen Gründen verurteilt wurden – Zulässigkeit einer nationalen Regelung, mit der der Anspruch auf Ersatz des erlittenen immateriellen Schadens gekürzt wird

Tenor

Tenor

Der Gerichtshof der Europäischen Union ist für die Beantwortung der vom Tribunal Argeş (Rumänien) mit Entscheidungen vom 4. April und 4. Juli 2011 vorgelegten Fragen offensichtlich unzuständig.