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Beschluss des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 14. Mai 2012. – Timehouse GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle).

CELEX: 62011CO0453 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 6. Juli 2011, Timehouse/HABM (Form einer Uhr mit gezahntem Rand) (T‑235/10), mit dem das Gericht eine Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 11. März 2010 (Sache R 0942/2009‑1) zur Anmeldung eines dreidimensionalen Zeichens in Form einer Uhr als Gemeinschaftsmarke abgewiesen hat – Fehlende Unterscheidungskraft

Tenor

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Timehouse GmbH trägt die Kosten.