Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 16. Dezember 2010, LG Electronics/HABM (T‑497/09), mit dem die Klage der Rechtsmittelführerin gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 23. September 2009 (Sache R 397/2009-1) betreffend die Anmeldung des Wortzeichens KOMPRESSOR PLUS als Gemeinschaftsmarke abgewiesen wurde – Beschreibender Charakter der Marke – Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. L 78, S. 1) – Prüfung neuer Tatsachen durch das Gericht – Verfälschung von Beweisen
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die LG Electronics Inc. trägt die Kosten.