Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung des Schreibens vom 21. Oktober 2010 (EMA/643425/2010), mit dem es die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) abgelehnt haben soll, der Klägerin einen Betrag von 180 700 Euro zu erstatten, der der Differenz entspricht zwischen dem Betrag, den die Klägerin als Gebühren für die Prüfung von Änderungen einer Zulassung von Human- und Tierarzneimitteln entrichtet hat, und dem Betrag, den sie ihrer Ansicht nach hätte entrichten müssen
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Octapharma Pharmazeutika Produktionsgesellschaft mbH trägt die Kosten.