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Beschluss des Gerichts (Zweite Kammer) vom 8. März 2012. – Octapharma Pharmazeutika Produktionsgesellschaft mbH gegen Europäische Arzneimittel-Agentur.

CELEX: 62010TO0573 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung des Schreibens vom 21. Oktober 2010 (EMA/643425/2010), mit dem es die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) abgelehnt haben soll, der Klägerin einen Betrag von 180 700 Euro zu erstatten, der der Differenz entspricht zwischen dem Betrag, den die Klägerin als Gebühren für die Prüfung von Änderungen einer Zulassung von Human- und Tierarzneimitteln entrichtet hat, und dem Betrag, den sie ihrer Ansicht nach hätte entrichten müssen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Octapharma Pharmazeutika Produktionsgesellschaft mbH trägt die Kosten.