Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs von Art. 2 des Beschlusses K(2010) 4387 endg. der Kommission vom 30. Juni 2010 in einem Verfahren nach Art. 101 AEUV und Art. 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/38.344 – Spannstahl) sowie auf Befreiung von der Verpflichtung, eine Bankbürgschaft zu stellen, um die sofortige Beitreibung der nach Art. 2 des genannten Beschlusses verhängten Geldbuße zu vermeiden
Tenor
Tenor
1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.