Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 23. Juni 2010 (Sache R 1543/2009‑1) über den Antrag der Klägerin auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird als offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen.
2. Die ara AG trägt die Kosten.