Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs von Art. 2 der Entscheidung K(2010) 4387 endg. der Kommission vom 30. Juni 2010 in einem Verfahren nach Art. 101 [AEUV] und Art. 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/38.344 – Spannstahl) in der durch die Entscheidung K(2010) 6676 endg. der Kommission vom 30. September 2010 geänderten Fassung
Tenor
Tenor
1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.