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Beschluss des Gerichts (Dritte Kammer) vom 11. Oktober 2011. – DBV Deutscher Brennstoffvertrieb Würzburg GmbH gegen Europäische Kommission.

CELEX: 62010TO0297 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EU) Nr. 404/2010 der Kommission vom 10. Mai 2010 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Fahrzeugräder aus Aluminium mit Ursprung in der Volksrepublik China (ABl. L 117, S. 64)

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die DBV Deutscher Brennstoffvertrieb Würzburg GmbH trägt die Kosten.