Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EU) Nr. 404/2010 der Kommission vom 10. Mai 2010 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Fahrzeugräder aus Aluminium mit Ursprung in der Volksrepublik China (ABl. L 117, S. 64)
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die DBV Deutscher Brennstoffvertrieb Würzburg GmbH trägt die Kosten.