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Beschluss des Gerichts (Sechste Kammer) vom 20. September 2011. – Land Wien gegen Europäische Kommission.

CELEX: 62010TO0267 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Im Wesentlichen Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 25. März 2010, das Verfahren über die Beschwerde des Klägers betreffend ein Vorhaben zum Ausbau der Blöcke 3 und 4 des Kernkraftwerks von Mochovce (Slowakische Republik) einzustellen, sowie auf Feststellung der Untätigkeit der Kommission im Sinne von Art. 265 AEUV, da dem Kläger unter Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. L 145, S. 43) nicht alle zu diesem Vorhaben angeforderten Dokumente übermittelt worden seien.

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Das Land Wien trägt die Kosten.