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Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 29. Juli 2010. – Norbert Brinkmann gegen Bundesrepublik Deutschland.

CELEX: 62010TO0261 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf einstweilige Anordnung mit der Maßgabe, die Anwendung der §§ 47 und 48a BNotO (Bundesnotarordnung) in Bezug auf den Antragsteller auszusetzen

Tenor

Tenor

1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.