Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EU) Nr. 407/2010 des Rates vom 11. Mai 2010 zur Einführung eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (ABl. L 118, S. 1)
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Herr Thomas Ax trägt seine eigenen Kosten und die Kosten des Rates der Europäischen Union.
3. Die Republik Lettland und die Europäische Kommission tragen ihre eigenen Kosten.