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Beschluss des Gerichts (Zweite Kammer) vom 8. Juli 2010. – Strålfors AB gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

CELEX: 62010TO0212 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 22. Januar 2010 (Sache R 1112/2009‑2) über die Anmeldung des Wortzeichens IDENTIFICATION SOLUTIONS als Gemeinschaftsmarke

Angaben zur Rechtssache

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Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Strålfors AB trägt ihre eigenen Kosten.