Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Im Wesentlichen Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung 2009/859/EG der Kommission vom 30. November 2009 über die Nichtaufnahme von Diphenylamin in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates und den Widerruf der Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff (ABl. L 314, S. 79) bis zur Verkündung des Urteils, mit dem über die Klage entschieden wird
Tenor
Tenor
1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.