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Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 30. April 2010. – Xeda International SA gegen Europäische Kommission.

CELEX: 62010TO0071 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Im Wesentlichen Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung 2009/859/EG der Kommission vom 30. November 2009 über die Nichtaufnahme von Diphenylamin in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates und den Widerruf der Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff (ABl. L 314, S. 79) bis zur Verkündung des Urteils, mit dem über die Klage entschieden wird

Tenor

Tenor

1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.