Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über den Handel mit Robbenerzeugnissen (ABl. L 286, S. 36)
Tenor
Tenor
1. Die Stellungnahme des Juristischen Dienstes des Rates der Europäischen Union vom 18. Februar 2009 zu dem von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vorgelegten Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Handel mit Robbenerzeugnissen (KOM[2008] 469 endg. vom 23. Juli 2008), die dem Antrag auf einstweilige Anordnung als Anlage A 4 beigefügt ist, und der in Randnr. 16 des Antrags enthaltene Auszug aus dieser Stellungnahme werden aus der Akte der Rechtssache T‑18/10 R entfernt.
2. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
3. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.