Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 6. Oktober 2010 (Sache R 280/2010‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Almunia Textil, SA und dem FIBA-Europe e.V.
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Almunia Textil, SA trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) und des FIBA-Europe e.V., im Fall des Letzteren einschließlich der Aufwendungen, die für das Verfahren vor der Beschwerdekammer notwendig waren.