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Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 2. Februar 2012. – Almunia Textil, SA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle).

CELEX: 62010TJ0596 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 6. Oktober 2010 (Sache R 280/2010‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Almunia Textil, SA und dem FIBA-Europe e.V.

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Almunia Textil, SA trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) und des FIBA-Europe e.V., im Fall des Letzteren einschließlich der Aufwendungen, die für das Verfahren vor der Beschwerdekammer notwendig waren.