Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 20. Oktober 2010 (Sache R 815/2009‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Ferrero SpA und Herrn Harald Wohlfahrt
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Herr Harald Wohlfahrt trägt die Kosten.