Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 30. September 2010 (Sache R 1038/2010‑1) über die Anmeldung des Wortzeichens Highprotect als Gemeinschaftsmarke
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die ThyssenKrupp Steel Europe AG trägt die Kosten.