Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 22. September 2010 (Sache R 1027/2010‑2) über die Anmeldung des Wortzeichens DIRECT DRIVE als Gemeinschaftsmarke
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die LG Electronics, Inc. trägt die Kosten.