Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 25. August 2010 (Sache R 640/2010‑4) über die Anmeldung des Wortzeichens DYNAMIC SUPPORT als Gemeinschaftsmarke
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Nike International Ltd trägt die Kosten.