Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses C (2010) 5229 der Kommission vom 28. Juli 2010 über die Streichung eines Teils des Zuschusses des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zu der in einem Dokument zusammengefassten Programmplanung zum Ziel Nr. 1 für die Strukturinterventionen der Gemeinschaft in der Region Martinique in Frankreich
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Französische Republik trägt die Kosten.