Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 22. Juli 2010 (Sache R 1393/2009‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der SE-Blusen Stenau GmbH und der Sport Eybl & Sports Experts GmbH
Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 22. Juli 2010 (Sache R 1393/2009‑1) wird aufgehoben.
2. Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der SE‑Blusen Stenau GmbH.
3. Die Sport Eybl & Sports Experts GmbH trägt ihre eigenen Kosten.